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Unsere Ziele und Leitlinien

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Grundgesetz, Artikel 2

„Alle Kinder haben das Recht darauf, gegen alle Formen von psychischer und physischer Gewalt geschützt zu sein.“
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Artikel 19

Ziel des Vereins ist es, das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit auch für betroffene Frauen und deren Kinder einzulösen.

Über den unmittelbaren Schutz Einzelner hinaus, sollen aber auch gesellschaftlich verankerte Macht- und Gewaltstrukturen aufgezeigt und auf Veränderungen hingearbeitet werden. 

Unsere Hilfsangebote werden dabei durch folgende Leitlinien geprägt:

Die Bedürfnisse, Interessen und das Selbstbestimmungsrecht der hilfesuchenden Frauen stehen im Vordergrund. Die Haltung der Mitarbeiterinnen beruht auf Respekt und Anerkennung für den individuellen Weg jeder Frau.

Auch die Kinder werden als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Rechten wahrgenommen und durch die Mitarbeiterinnen darin unterstützt, diese wahrzunehmen und zu artikulieren.

Wir sehen die von Gewalt betroffenen Frauen in ihrem gesamten Lebenszusammenhang mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Ambivalenzen.

In unserer Arbeit knüpfen wir an den individuellen Ressourcen der Frauen und Kinder an. Auf dieser Grundlage kann deren Persönlichkeit im Sinne von Selbstermächtigung gestärkt und gefestigt und Handlungsmöglichkeiten erweitert werden.

Spendenkonten des Odenwälder Frauenhaus e.V.

Sparkasse Odenwaldkreis
IBAN: DE71 5085 1952 0101 0044 55
BIC: HELA DE F1 ERB

Volksbank Odenwald e.G.
IBAN: DE91 5086 3513 0001 0291 93
BIC: GENO DE 51 MIC

06062 - 5646

Frauenhaus Erbach
Zuflucht • Beratung • Begleitung

06062 - 266874

Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen in Gewalt- und Krisensituationen