„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Grundgesetz, Artikel 2
„Alle Kinder haben das Recht darauf, gegen alle Formen von psychischer und physischer Gewalt geschützt zu sein.“
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Artikel 19
Ziel des Vereins ist es, das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit auch für betroffene Frauen und deren Kinder einzulösen.
Über den unmittelbaren Schutz Einzelner hinaus, sollen aber auch gesellschaftlich verankerte Macht- und Gewaltstrukturen aufgezeigt und auf Veränderungen hingearbeitet werden.
Unsere Hilfsangebote werden dabei durch folgende Leitlinien geprägt:
Die Bedürfnisse, Interessen und das Selbstbestimmungsrecht der hilfesuchenden Frauen stehen im Vordergrund. Die Haltung der Mitarbeiterinnen beruht auf Respekt und Anerkennung für den individuellen Weg jeder Frau.
Auch die Kinder werden als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Rechten wahrgenommen und durch die Mitarbeiterinnen darin unterstützt, diese wahrzunehmen und zu artikulieren.
Wir sehen die von Gewalt betroffenen Frauen in ihrem gesamten Lebenszusammenhang mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Ambivalenzen.
In unserer Arbeit knüpfen wir an den individuellen Ressourcen der Frauen und Kinder an. Auf dieser Grundlage kann deren Persönlichkeit im Sinne von Selbstermächtigung gestärkt und gefestigt und Handlungsmöglichkeiten erweitert werden.
Sparkasse Odenwaldkreis
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BIC: HELA DE F1 ERB
Volksbank Odenwald e.G.
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Frauenhaus Erbach
Zuflucht • Beratung • Begleitung
Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen in Gewalt- und Krisensituationen